Mehr Spielraum für Kommunen bei Tempo-30-Zonen und Busspuren
Parkzonen oder Abschnitte zum langsameren Fahren können Kommunen nicht einfach so anordnen. Bei den Voraussetzungen gibt es künftig mehr Flexibilität.
Berlin (dpa) - Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort künftig leichter eingerichtet werden - und zum Schutz vor Auffahrunfällen kommen strengere Vorgaben für Laster. Das sehen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht vor, denen der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt hat. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde nun mit mehreren Monaten Verspätung besiegelt, nachdem der Bundesrat ein zugrundeliegendes Gesetz ausgebremst und in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte.