StVO-Änderung macht mehr Tempo-30-Zonen möglich
Für die Einrichtung von Parkzonen oder Tempo-30-Zonen gibt es bestimmte Vorgaben. Nun treten Lockerungen in Kraft und Kommunen bekommen mehr Spielräume.
Berlin (dpa) - Kommunen haben ab jetzt mehr Möglichkeiten, Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen einzurichten. Die Vorgaben dafür werden durch Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht gelockert, die an diesem Freitag in Kraft treten. Entsprechende Änderungen der Straßenverkehrsordnung hatten im Juli den Bundesrat passiert und wurden an diesem Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten sie am darauffolgenden Tag in Kraft. Zum Schutz vor Auffahrunfällen gibt es künftig zudem strengere Vorgaben für Laster.