Was ist bei Terrorabwehr erlaubt? Verfassungsgericht prüft
Wohl niemand will in einer Polizeidatenbank als Verdächtiger auftauchen. Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Vorgaben für das Datensammeln geändert. Vor dem Verfassungsgericht ging es nun um mögliche Folgen.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität genauer unter die Lupe genommen. Diese verletzen aus Sicht mancher die Grundrechte von Betroffenen. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte.