Justiz

Was ist bei Terrorabwehr erlaubt? Verfassungsgericht prüft

Es geht um Terrorismusabwehr, Datensammlungen und heimliche Überwachung. Ob hierbei Grundrechte verletzt werden, prüft nun das Bundesverfassungsgericht. Nicht zum ersten Mal.

Für die Verhandlung in Karlsruhe stehen unter anderem Fragen zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie zur Löschungspraxis des BKA auf der Agenda. Foto: Uli Deck/dpa
Für die Verhandlung in Karlsruhe stehen unter anderem Fragen zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie zur Löschungspraxis des BKA auf der Agenda.

Karlsruhe (dpa) - Bei der Terrorismusabwehr hat das Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit der Polizei weitreichende Möglichkeiten. Inwieweit diese Befugnisse Grundrechte möglicherweise unschuldiger Bürgerinnen und Bürger verletzen, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.

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