Datensammeln zur Terrorabwehr? Karlsruhe urteilt
Im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Zu weitreichend? Das hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschaut.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag entscheiden, ob einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) die Grundrechte Betroffener verletzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des zuletzt 2017 reformierten Bundeskriminalamt-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 1160/19).