Bundesverfassungsgericht

BKA-Gesetz muss nachgebessert werden

Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Doch wie weit darf sie gehen? Karlsruhe macht Vorgaben und setzt eine Frist.

Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt. Foto: Uli Deck/dpa
Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Sammeln und Speichern von Daten ein. Einzelne Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes seien verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht. Es knüpft die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen an strenge Bedingungen und verlangt genaue Regelungen beim Speichern von Daten Verdächtiger. 

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