Justiz

Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Hessens Verfassungsschutzgesetz verstößt selbst in Teilen gegen die Verfassung. Die Befugnisse bei Handyortung und verdeckten Ermittlungen sind laut Bundesverfassungsgericht zu weitreichend.

Die Befugnisse im Hessischen Verfassungsschutzgesetz für verdeckte Ermittler sind laut Bundesverfassungsgericht zu weit gefasst. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Befugnisse im Hessischen Verfassungsschutzgesetz für verdeckte Ermittler sind laut Bundesverfassungsgericht zu weit gefasst. (Symbolbild)

Karlsruhe/Wiesbaden (dpa) - Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist teils verfassungswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor (1 BvR 2133/22). Dabei geht es unter anderem um Handyortung, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage von Flugdaten. 

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