Gericht: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung
Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, wird seit 2023 vom Verfassungsschutz anders eingestuft. Nach einem Gerichtsbeschluss ist die Behandlung rechtens.
Köln (dpa) - Die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen (Az: 13 L 1124/23).