Wichtige Entscheidung im Streit AfD gegen Verfassungsschutz
Wie stuft der Verfassungsschutz die AfD ein? In einem Jahr mit vielen Wahlen und Protesten gegen die Partei hat diese Frage besondere Brisanz. Jetzt entscheiden die obersten NRW-Verwaltungsrichter.
Münster (dpa) - Ist die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall? Und die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative (JA), auch? Das Verwaltungsgericht in Köln hat diese Beurteilung durch den Nachrichtendienst in der Vorinstanz so bestätigt. Jetzt ist das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) an der Reihe. In einer Berufungsverhandlung klären die obersten NRW-Verwaltungsrichter am 12. und 13. März, ob die Einschätzung des BfV rechtens ist. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.