Gericht: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung

Köln (dpa) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht. 

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