Verfassung

Gericht: AfD-Jugend extremistisch, Mitglieder im Landtag

Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistisch einstufen. Vier ihrer Mitglieder sitzen laut dem hessischen Parteichef im Wiesbadener Landesparlament.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Köln/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die bundesweite Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist laut einem Gerichtsbeschluss rechtens. Auch im hessischen Landtag sitzen laut AfD-Landeschef Robert Lambrou und einem Parteisprecher vier Mitglieder der Jungen Alternative (JA): Gerhard Bärsch und Pascal Schleich aus dem Vogelsbergkreis sowie Jochen Roos und Maximilian Müger aus dem Kreis Offenbach. «Alle vier sind einfache Mitglieder der JA. Keiner von ihnen ist im Landesvorstand», sagte Lambrou am Dienstag in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

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