Urteil: Pflicht für Fingerabdruck in Ausweis rechtens
Per Klage wollte ein Mann erreichen, dass auf seinem Personalausweis keine Fingerabdrücke gespeichert werden. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat nun in dem Fall entschieden.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken bei Personalausweisen ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden rechtmäßig. Das Gericht wies die Klage eines Mannes ab, der seinen Ausweis ohne Speicherung der Fingerabdrücke auf einem Chip ausgestellt haben wollte (Urteil vom 18.12.2024/6 K 1563/21.WI). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen.