Urteil

EuGH: Fingerabdrücke auf Perso rechtmäßig

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss inzwischen auf dem Amt Fingerabdrücke abgeben. Der EuGH sieht darin kein Problem - gibt der EU aber trotzdem Hausaufgaben auf.

Gängige Praxis: Für einen Personalausweis werden Fingerabdrücke gescannt. Foto: Paul Zinken/dpa
Gängige Praxis: Für einen Personalausweis werden Fingerabdrücke gescannt.

Luxemburg (dpa) - Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht in Luxemburg.

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