EuGH

Fingerabdrücke auf Perso rechtmäßig - neue Verordnung nötig

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss inzwischen auf dem Amt Fingerabdrücke abgeben. Der EuGH sieht darin kein Problem - gibt der EU aber trotzdem Hausaufgaben auf.

Ein Fingerabdruck wird von einem Mann in einem Büro genommen. Foto: Paul Zinken/dpa
Ein Fingerabdruck wird von einem Mann in einem Büro genommen.

Luxemburg (dpa/lhe) - Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regele, auf eine falsche Rechtsgrundlage. Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verordnung aber noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verordnung mit der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.

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