Klage gegen Auflösung von Kampfsportveranstaltung abgewiesen
Ein Teilnehmer eines Kampfsporttrainings hatte gegen dessen Auflösung durch die Polizei geklagt. Die vermutete ein Treffen von Rechtsextremen.

Kassel (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Klage gegen die polizeiliche Auflösung einer Kampfsportveranstaltung abgewiesen. Geklagt hatte ein Teilnehmer der Veranstaltung in Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg). Die Polizei hatte das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und Personalien festgestellt, weil sie annahm, dass die Veranstaltung in Wirklichkeit der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient habe.