Gericht: Wahl von Wiesbadener Dezernentin ist unwirksam
Streitpunkt ist die kurzzeitige unerlaubte Anwesenheit der Kommunalpolitikerin bei einer Sitzung. Auf das jetzige Amt von Hinninger hat das Urteil laut Gericht aber keine juristischen Auswirkungen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin der Landeshauptstadt für unwirksam erklärt. Das teilte das Gericht als Entscheidung zur Wahl im September 2022 mit, nachdem ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geklagt hatte. Bei der Entscheidung ging es um einen laut Gericht unerlaubten Aufenthalt Hinningers in einem Sitzungssaal während einer Diskussion zu ihrer Wahl.