Frankfurt

Verwaltungsgericht kippt Bürgerbegehren zum Schauspiel

Ein Bürgerbegehren möchte den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Abriss und Neubau des Schauspielhauses stoppen. Das Verwaltungsgericht kippte dies nun.

Die Städtischen Bühnen in Frankfurt. Foto: Boris Roessler/dpa
Die Städtischen Bühnen in Frankfurt.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist das Bürgerbegehren «Rettet das Schauspielhaus» unzulässig. In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass «das Bürgerbegehren bereits aus formellen Gründen unzulässig und ein Bürgerentscheid nicht durchzuführen sei», wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.

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