Ermittlungszwecke

Hessen fordert Vorratsdatenspeicherung gegen Kriminalität

Die Bundesregierung hatte sich bei der Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken auf das «Quick Freeze»-Verfahren geeinigt. Hessen geht das nicht weit genug.

«IP-Adresse» steht auf einem Bildschirm. Foto: Franz-Peter Tschauner/dpa/Illustration
«IP-Adresse» steht auf einem Bildschirm.

Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Über den Bundesrat will Hessen die einmonatige Speicherung von Internetdaten zur Kriminalitätsbekämpfung erreichen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte das Vorhaben am Freitag in Frankfurt vor. Angestrebt wird die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, ohne die laut Rhein zahlreiche schwerste Straftaten nicht aufgeklärt werden könnten. Das von der Ampel-Koalition in Berlin angestrebte «Quick Freeze»-Verfahren sei dazu völlig ungeeignet.

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