Bundesrat billigt Vorschlag zur Speicherung von IP-Adressen
Manchmal ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Das gilt besonders für Missbrauchsdarstellungen, für die Kinder gequält werden. Der Bundesrat hat dazu jetzt eine Entscheidung getroffen.
Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat sich für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um Ermittlern in besonders schweren Fällen mehr Instrumente an die Hand zu geben. Eine Initiative aus Hessen für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität wie etwa Kindesmissbrauch fand am Freitag eine Mehrheit. Nun muss sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen.