«Quick Freeze»-Verfahren

Heinz kritisiert Entwurf zur Datenspeicherung

Mitunter ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Etwa bei Kindesmissbrauch im Netz. Hessens Justizminister spricht sich für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus. Sie bleibt umstritten.

Hessens Justizminister Heinz schaltet sich in den Streit um anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität ein. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Hessens Justizminister Heinz schaltet sich in den Streit um anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität ein. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit um die anlasslose Vorratsdatenspeicherung etwa im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Terrorismus hat auch Hessens Justizminister Christian Heinz die zerbrochene Ampel-Regierung in Berlin kritisiert. Sie habe mit dem «Quick Freeze»-Verfahren weiter auf eine halbgare Lösung gesetzt, «die den Strafverfolgungsbehörden wenig bis gar nichts bringt», teilte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit.

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