Speicherung von IP-Adressen

Bundestag streitet lautstark über Vorratsdatenspeicherung

Die Union will Telekommunikationsanbieter verpflichten, bestimmte Daten für drei Monate zu speichern. Ob es dazu noch eine Reform gibt in dieser Wahlperiode, ist allerdings mehr als fraglich.

Für eine Mindestspeicherfrist von IP-Adressen spricht sich im Bundestag auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) aus. Grüne und FDP sind dagegen. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Für eine Mindestspeicherfrist von IP-Adressen spricht sich im Bundestag auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) aus. Grüne und FDP sind dagegen.

Berlin (dpa) - Um die seit Jahren umstrittene anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung ist im Bundestag heftig gestritten worden. Zur Debatte stand unter anderem ein Antrag der Unionsfraktion, der vorsieht, solche Daten, die zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führen können, «zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für drei Monate im Inland zu speichern». Die FDP warb erneut für das von ihr vorgeschlagene «Quick-Freeze»-Verfahren, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

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