Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile sind verfassungswidrig. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.

Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa
Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Eine zu früh veröffentlichte Entscheidung und Durchatmen auf beiden Seiten: Im Streit um die Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht offiziell sein Urteil verkündet. Die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung wurde dabei von den Karlsruher Richterinnen und Richtern überwiegend bestätigt - ein nicht unwichtiger Teil aber für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel.

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