BGH zieht Linien ein für Kostenverteilung unter Eigentümern
Der BGH klärt eine Frage des Wohnrechts: Darf die Mehrheit in einer Eigentümergemeinschaft zulasten einer Minderheit Kosten umverteilen? Darf sie - unter gewissen Voraussetzungen.

Karlsruhe (dpa) - In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird häufig darüber gestritten, wer welche Kosten tragen muss. Immer wieder landet so eine Auseinandersetzung vor Gericht. Der Bundesgerichtshof gab nun Antworten auf eine wichtige Teilfrage. Demnach darf eine WEG auch zulasten einzelner Eigentümer Kosten umverteilen. Das muss jedoch gut begründet werden und darf nicht willkürlich geschehen. Aber wie läuft das normalerweise mit der Kostenverteilung? Die wichtigsten Fragen und Antworten: