Pandemie-Zeit

BGH urteilt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen

War es rechtens, in Corona-Zeiten Eigentümerversammlungen schriftlich abzuhalten? Oder hätten alle Wohnungseigentümer persönlich teilnehmen müssen? Darüber urteilt der BGH.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof» angebracht. Foto: Uli Deck/dpa
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof» angebracht.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Freitag (9.00 Uhr) darüber, ob es während der Pandemie erlaubt war, Eigentümerversammlungen nur schriftlich abzuhalten. Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte Beschlüsse in einem Fall für nichtig, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei.

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