Wem nutzt es? BGH betont Spielraum für Eigentümer-Beschlüsse
Wer den hauptsächlichen Nutzen hat, soll auch dafür zahlen - das können Wohneigentümer bei Erhaltungsmaßnahmen beschließen. Der BGH betont den weiten Gestaltungsspielraum. Nicht alle wird das freuen.
Karlsruhe (dpa) - Kosten für Erhaltungsmaßnahmen an Häusern können in Eigentümergemeinschaften so verteilt werden, dass die jeweilige Nutzung berücksichtigt wird - der Bundesgerichtshof (BGH) billigte ihnen bei Änderungen der Kostenverteilung einen weiten Gestaltungsspielraum zu. Die Gemeinschaft könne den Kostenschlüssel selbst so verändern, dass einzelne Wohnungseigentümer ganz von Zahlungen befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden, entschied das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag in Karlsruhe anhand von zwei Fällen.