Während Corona

BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen

Abstandhalten war in der Corona-Pandemie angesagt. Doch das Gesetz sieht vor, dass sich Wohnungseigentümer regelmäßig versammeln? Ob eine rein schriftliche Variante eine Lösung ist, prüft nun der BGH.

Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache.

Karlsruhe (dpa) - Durften Versammlungen von Wohnungseigentümern während der Corona-Pandemie nur schriftlich stattfinden oder sind die so getroffenen Beschlüsse nichtig? Der Bundesgerichtshof (BGH) muss diese Frage anhand eines Falls aus Hessen klären, der nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner stellvertretend für viele ist.

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