Kostenverteilung

BGH prüft Streit um Eigentümergemeinschaften

Für Erhaltungsmaßnahmen am Haus bilden Eigentümergemeinschaften Rücklagen. Doch müssen alle zahlen, wenn Einzelne von reparierten Stellplätzen profitieren? Und wer zahlt die Dachfenster? Der BGH prüft zwei Fälle nach neuem Recht - und will im März urteilen.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft zwei Streitfälle zur Frage, wie bei Erhaltungsmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften die Kosten verteilt werden. Nach dem Gesetz muss jeder Wohnungseigentümer für notwendige Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum anteilig zahlen. Das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht erlaubt es der Gemeinschaft aber, für einzelne Maßnahmen eine andere Kostenverteilung zu beschließen. Das sorgt in vielen Fällen für Streit. Zwei Verfahren aus Niedersachsen und Hessen nimmt der BGH nun exemplarisch unter die Lupe. Sein Urteil will er am 22. März (9.00 Uhr) verkünden.

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