Dating-Plattform

Frühere Kündigungsregel bei Parship teilweise unwirksam

Wer sich bei Parship schnell verliebt, muss oft noch längere Zeit Geld an die Plattform zahlen. Das Hanseatische Oberlandesgericht setzt dem nun eine Grenze - und erklärt, was Handynutzer von Verliebten unterscheidet.

Die App der Online-Partnervermittlung Parship auf einem Smartphone. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die App der Online-Partnervermittlung Parship auf einem Smartphone.

Hamburg (dpa) - Im Streit um die Kündigungsmöglichkeiten bei der Dating-Plattform Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine bis Anfang vergangenen Jahres geltende Klausel für teilweise unwirksam erklärt.

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