Verbraucher

Gericht: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma rechtswidrig

Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt.

Das Logo des Otto Konzerns an der Konzernzentrale in Hamburg. Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Das Logo des Otto Konzerns an der Konzernzentrale in Hamburg.

Hamburg (dpa) - Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtswidrig. Die Richter gaben am Donnerstag der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) statt, wie das Gericht mitteilte. Bislang lässt sich die EOS Investment GmbH offene Forderungen von Unternehmen der Otto Group und Drittunternehmen abtreten, zieht sie dann aber nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem spezialisierten Schwesterunternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH). Die dafür entstehenden Inkassokosten stellt sie dann den säumigen Verbrauchern in Rechnung, was die Verbraucherzentrale für rechtswidrig hält.

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