Verbraucherrechte

Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhungsklausel für unwirksam

Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise seines Mitgliedsprogramms Prime, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Das mündet nun in einen voraussichtlich längeren Rechtsstreit.

Die Amazon Prime Video-Anwendung auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen angekündigt. (Illustration) Foto: Silas Stein/dpa
Die Amazon Prime Video-Anwendung auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen angekündigt. (Illustration)

Düsseldorf (dpa) - Nach einem ersten Teilerfolg will die Verbraucherzentrale NRW eine kräftige Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für sein deutsches Prime-Mitgliedsprogramm mit einer Sammelklage kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung bei Prime zugesprochen hatte, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. 

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