Kein Zweifel an Vaterschaft nur wegen Dating-Plattform
Ein Mann und eine Frau lernen sich über ein Online-Portal kennen und zeugen ein Kind. Der Mann will die Vaterschaft nicht anerkennen - scheitert damit aber vor Gericht.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nur weil ein Paar sich über eine Dating-Plattform kennengelernt hat, leiten sich nicht zwingend Zweifel an einer Vaterschaft ab. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Dienstag festgestellt (Az.: 1 UF 75/22): Ein «nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr» reiche nicht aus, eine bewiesene Vaterschaft infrage zu stellen.