Urteil zu abgetrenntem Kopf vor Gericht von BGH bestätigt
Dieser Anblick erschütterte im Sommer 2022 Passanten in Bonn: Vor einem Gerichtsgebäude hatte ein Mann einen abgetrennten menschlichen Kopf abgelegt. Der Fall landete vor dem BGH, der nun geurteilt hat.
Karlsruhe (dpa) - Es ist ein bizarrer Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt hat: Ein Mann hatte im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt. Im Januar hatte das dortige Landgericht den damals 39-Jährigen deshalb wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.