NS-Verbrechen

BGH bestätigt Verurteilung von früherer KZ-Sekretärin

Leipzig (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.