Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Verbraucherverbände

Zweimal hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und den EuGH zurate gezogen. Jetzt steht fest: Verbraucherschützer dürfen vor Gericht gegen Datenschutzverstöße vorgehen.

Seit Jahren beschäftigte sich der BGH immer wieder mit dem Rechtsstreit um Datenschutzverstöße bei Facebook. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Seit Jahren beschäftigte sich der BGH immer wieder mit dem Rechtsstreit um Datenschutzverstöße bei Facebook. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Verbraucherverbände können bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt. Zuvor hatte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall bereits zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

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