Landgericht Frankfurt

Freispruch einer Mutter vom Mord an ihrem Sohn aufgehoben

Der Fall eines 1988 in Hanau ermordeten Kindes muss noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof kassiert den Freispruch der Mutter ein.

Das Hinweisschild des Bundesgerichtshofs (BGH) Dienststelle Rintheimer Querallee 11. Foto: Uli Deck/dpa
Das Hinweisschild des Bundesgerichtshofs (BGH) Dienststelle Rintheimer Querallee 11.

Karlsruhe (dpa/lhe) - Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres Sohnes im Jahr 1988 aufgehoben. Der BGH verwies den Fall am Mittwoch zur Neuverhandlung an das Landgericht Frankfurt zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 4. Oktober 2022 eingelegt, mit dem die Strafkammer die Angeklagte vom Vorwurf des Mordes an ihrem vierjährigen Sohn im Jahr 1988 in Hanau freigesprochen hatte.

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