BGH hebt Urteil gegen Ex-Fußballtrainer teilweise auf
Das Landgericht Frankfurt verurteilte einen Ex-Fußball-Jugendtrainer aus Hessen zu einer langen Haftstrafe, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Nun hob der BGH das Urteil teils auf.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben. Das Landgericht hatte im vergangenen März den damals 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte verurteilt. Die Jugendschutzkammer ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Landgericht ging von 69 Einzelfällen aus. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2021 habe es elf Betroffene gegeben.