Karlsruhe

Urteil: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

Die Wahlrechtsreform von 2020 hält verfassungsrechtlichen Bedenken stand, aber nur knapp. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bleibt eine Klage von drei damaligen Oppositionsfraktionen erfolglos.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die Wahlrechtsreform von 2020 passieren - sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Änderungen, die die damalige große Koalition im Alleingang durchgeboxt hatte, verstießen nicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien, führte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, aus.

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