Bundesverfassungsgericht

Grünes Licht für neues Wahlrecht - mit einer Einschränkung

Kommendes Jahr soll der Bundestag nach neuem Wahlrecht gewählt werden. Gegen die Reform haben unter anderem Union und Linke am höchsten deutschen Gericht geklagt. Dieses bestätigt nicht jede Änderung.

Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein. Foto: Uli Deck/dpa
Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein.

Karlsruhe (dpa) - Der Vorschlag steht seit wenigen Tagen: Am 28. September 2025 soll nach dem Willen der Bundesregierung der neue Bundestag gewählt werden. Fraglich war bislang, ob die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundestagswahlrechts dafür die Grundlage sein kann. Gleich mehrere Klagen hierzu musste das Bundesverfassungsgericht prüfen. Allein das Vorlesen dieser langen Liste bei der Verkündung nahm fast sechs Minuten in Anspruch, die Begrüßung der anwesenden Vertreter noch mal etwa genauso viele.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.