OVG weist alle rund 470 gestellten Beweisanträge der AfD ab
Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Münster (dpa) – Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.