Prozess

Urteil im Streit AfD gegen Verfassungsschutz am 13. Mai

Wochenlang streiten sich AfD und der Verfassungsschutz vor Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht ist jetzt aber eine Entscheidung in Sicht.

Die Rechtsanwälte der AfD im März 2024 im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster (Archivbild). Foto: Guido Kirchner/dpa
Die Rechtsanwälte der AfD im März 2024 im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster (Archivbild).

Münster (dpa) – Nach sieben Verhandlungstagen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz für den 13. Mai ein Urteil angekündigt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck schloss am Mittag die mündliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren. Bereits am Montag hatte er verkündet, dass die Sache entscheidungsreif sei. Zuvor hatten sich bis zum Mittag die Anwälte von AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nochmals einen Schlagabtausch um längst abgelehnte Anträge geliefert.

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