Oberverwaltungsgericht

Verfassungsschutz und AfD streiten um Volksbegriff

Das Ringen zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz zieht sich. Ein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht ist nicht in Sicht.

«Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten», sagt der Vorsitzende Richter am OVG, Gerald Buck. Foto: Guido Kirchner/dpa
«Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten», sagt der Vorsitzende Richter am OVG, Gerald Buck.

Münster (dpa) - Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

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