AfD gegen Verfassungsschutz: Infos zu V-Leuten
AfD-Vertreter haben sich im Gericht Getränke und Kekse auf den Tisch stellen lassen - auf eigene Rechnung. Sie haben es wohl nicht eilig. Für die Partei von Weidel und Chrupalla geht es um viel.
Münster (dpa) – Die mit Spannung erwartete Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lässt auf sich warten. Am ersten Tag der mündlichen Verhandlung stellte die AfD grundsätzlich infrage, dass der Inlandsgeheimdienst für die Beurteilung der Partei überhaupt eine gesetzliche Grundlage hat. «Es geht hier nicht um irgendeinen Hasenzüchterverein», sondern um eine relativ erfolgreiche Partei, sagte ihr Anwalt, Christian Conrad, am Dienstag in der Verhandlung vor dem 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.