Sterbehilfe

Bundesgericht muss über tödliches Medikament entscheiden

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Aber wie sollen Sterbewillige das umsetzen? Das Bundesverwaltungsgericht will im November entscheiden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Zugang zu Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige ab. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Illustration
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Zugang zu Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige ab.

Leipzig (dpa) - Der Kläger spricht nur ganz leise, bewegen kann er sich kaum. Durch die Multiple Sklerose ist Harald Mayer nahezu komplett gelähmt. Er braucht rund um die Uhr Betreuung, selbst das Schlucken fällt dem Kläger schwer und bereitet ihm Schmerzen. Mit einem Betäubungsmittel möchte Mayer schon 2017 seinem Leben ein Ende setzen - und landet damit sechs Jahre später vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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