Sterbehilfe

Urteil: Kein Recht auf tödliches Betäubungsmittel für Suizid

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Aber wie soll man das umsetzen? Das Bundesverwaltungsgericht fällt ein Grundsatzurteil zum Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel.

Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl.

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zum Suizid versperrt. Das Betäubungsmittelgesetz, das keine Erlaubnis zum Erwerb des Mittels Natrium-Pentobarbital vorsieht, verstoße nicht gegen das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben, entschied das Gericht in Leipzig. Es gebe andere Mittel und Wege für Sterbewillige, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Zudem seien die Gefahren für die Bevölkerung, die von Erwerb und Aufbewahrung des Mittels ausgingen, sehr hoch. (Az.: BVerwG 3 C 8.22 BVerwG 3 C 9.22)

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.