Verwaltungsgerichtshof

Stadt muss Parole «From the river to the sea» erlauben

Die Verwendung eines als israel- und judenfeindlich geltenden Slogans bei einer geplanten Kundgebung darf nicht untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Bei einer propalästinensischen Demonstration in Frankfurt darf die Stadt die umstrittene Parole «From the river to the sea» nicht verbieten. Foto: Axel Heimken/dpa/Symbolbild
Bei einer propalästinensischen Demonstration in Frankfurt darf die Stadt die umstrittene Parole «From the river to the sea» nicht verbieten.

Kassel/Frankfurt/Main (dpa) - Die Äußerung der Parole «From the river to the sea» während einer für heute Abend in Frankfurt geplanten propalästinensischen Demonstration darf nicht von der Stadt untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittag in Kassel entschieden (AZ 8 B 560/24). Auch ähnliche Verbote für eine Demonstration am Samstag seien rechtswidrig.

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