Verwaltungsgerichtshof

VGH verbietet mehrere Parolen bei propalästinensischer Demo

Welche Slogans dürfen bei einer Kundgebung im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt verwendet werden? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu ein Urteil gesprochen.

Ein Junge trägt eine palästinensische Flagge auf einer pro-palästinensischen Demo in der Innenstadt von Frankfurt. Foto: Boris Roessler/dpa
Ein Junge trägt eine palästinensische Flagge auf einer pro-palästinensischen Demo in der Innenstadt von Frankfurt.

Kassel (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einer für diesen Samstag geplanten propalästinensischen Kundgebung in Frankfurt bestimmte Parolen untersagt, die zur Vernichtung Israels aufrufen. Wie der VGH am Samstag mitteilte, muss die Antragstellerin der Demonstration unter anderem die Parole «From the river to the sea» unterlassen. Damit hob der VGH eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf. Die von der Stadt Frankfurt eingelegte Beschwerde hatte damit teilweise Erfolg. (Az: 2 B 1715/23)

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