Staatsrechtler: Neubewertung der AfD öffentlich machen
Muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Äußerungen zu Parteien, die unter Extremismus-Verdacht stehen, zurückhalten, wenn Wahlen anstehen? Staatsrechtler Battis sieht das nicht so.
Berlin (dpa) - Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht in der vorgezogenen Bundestagswahl keinen Grund, eine ursprünglich zur Veröffentlichung in diesem Jahr angekündigte Neubewertung der AfD zurückzuhalten. «Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Einschätzung der AfD zeitnah öffentlich machen», sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. Auf Nachfrage erklärte er, damit sei durchaus ein Termin vor der für den 23. Februar 2025 geplanten Neuwahl gemeint.