Prozesse

Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Seit Jahren wehrt sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Vor Gericht erleidet sie nun eine weitere Niederlage. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Gericht: Die AfD wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Foto: Sina Schuldt/dpa
Gericht: Die AfD wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Münster (dpa) - Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

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