Zeugnisvermerke: Gericht gibt Schülern mit Legasthenie recht
Benachteiligt ein Zeugnisvermerk zur Legasthenie und nicht benoteter Rechtschreibung Betroffene? Ja, sagt das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich sei das gerechtfertigt, aber nicht in jedem Fall.
Karlsruhe (dpa) - «Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet.» Ein solcher Satz im Abiturzeugnis kann Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) benachteiligen. Er legt behinderungsbedingte Leistungsdefizite offen. Das beeinträchtigt grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte und kann Erfolgschancen bei Bewerbungen verschlechtern.