Bundesverfassungsgericht

Zeugnisvermerke: Gericht gibt Schülern mit Legasthenie recht

Benachteiligt ein Zeugnisvermerk zur Legasthenie und nicht benoteter Rechtschreibung Betroffene? Ja, sagt das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich sei das gerechtfertigt, aber nicht in jedem Fall.

Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein. Sie dürften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein. Sie dürften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden.

Karlsruhe (dpa) - «Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet.» Ein solcher Satz im Abiturzeugnis kann Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) benachteiligen. Er legt behinderungsbedingte Leistungsdefizite offen. Das beeinträchtigt grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte und kann Erfolgschancen bei Bewerbungen verschlechtern.

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