Feldmann scheitert mit Beschwerde beim Verfassungsgericht
Peter Feldmann wehrte sich gegen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts und eine abgelehnte Revision des Bundesgerichtshofs. Nun verkündete das Verfassungsgericht seine Entscheidung.
Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann nicht angenommen. «Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt», teilte das Gericht am Freitag mit. Im Grunde sei die Beschwerde nicht ausreichend begründet worden, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.